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Unterstützungsangebote

Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist, Chancengleichheit bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu schaffen. Dabei steht insbesondere eine positive Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund.

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

  •          SGB II – Kunden (ALG II-Empfänger)
  •          SGB XII – Kunden (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt)
  •          Wohngeldberechtigte
  •          Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgeset(BKGG)
  •          Asylbewerber

Welche Leistungen gibt es?

Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule, des Kindergartens oder der Kindertagespflege

  • Tatsächlich anfallende Kosten
  • Untrennbar mit der Fahrt verbundene Nebenkosten (z.B. Leihgebühr für Skiausrüstung, Eintrittsgelder zu kulturellem Programm)
  • keine Erstattung von Taschengeld und Proviant

Schulbedarf

  • Max. 150,00 € pro Schuljahr (100,00 € zum 01.08. und 50,00 € zum 01.02.)
  • Anspruchsberechtigung zum jeweiligen Stichtag muss vorhanden sein

Schülerbeförderung

  • Übernahme Eigenanteil des SchokoTickets (erstes fahrberechtigtes Kind pro Monat 12,00 €; zweites fahrberechtigtes Kind pro Monat 6,00 €)

Lernförderung

  • Unabhängig von bestehender Versetzungsgefährdung
  •  Nur wenn Schule keine entsprechenden Angebote zusätzlich zum Unterricht anbietet
  • Muss von anerkannten Lernförderern im Rahmen von Bildung und Teilhabe durchgeführt werden (z.B. Schüler mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ im jeweiligen Fach, Studierende aus entsprechenden Fachbereichen, anerkannte Träger zur Weiterbildung etc.)

gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen, Kindergärten oder in Kindertagespflege

  • bei Teilnahme werden alle anfallenden Kosten übernommen

kulturelle und sportliche Aktivitäten

  • maximal 15 € pro Monat, sofern tatsächliche Aufwendungen entstehen bzw. maximal 180,00 € pro Kalenderjahr
  • z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule, Ferienfreizeiten etc.
  • Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag

Wichtig: Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen.

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Wülfrather Kinder in Not

Die Gründe für wirtschaftliche Notlagen von Familien sind vielfältig.
Deshalb wurde die Aktion „Wülfrather Kinder in Not“ durch das DRK in Wülfrath ins Leben gerufen. Um mittels Spenden die größte Not der Kleinsten zu lindern. Als Ansprechpartner dienen Kindergärten, Kindertagespflegepersonen, Schulen, Jugendhäuser und Vereine.